Der Vermögenfreibetrag in der Sozialhilfe soll angehoben werden
Ab dem 01.04.2017 wird der Vermögensfreibetrag für erwachsene Leistungsbezieher nach dem SGB XII voraussichtlich von 2600 Euro auf 5000 Euro angehoben. Der paritätische Wohlfahrtsverband klärt hierzu auf: